Funktionen Heizkosten & HeizkostenV
Heizkosten & HeizkostenV
Für Heizung und Warmwasser gelten eigene Regeln, die dem Mietvertrag vorgehen: die Heizkostenverordnung. Umlaga bildet die Vorgaben als feste Rechenregeln ab und zeigt in der Abrechnung, wie gerechnet wurde.
Grund- und Verbrauchskosten
- Verbrauchsanteil für Heizung und Warmwasser zwischen 50 und 70 Prozent (§ 7 Abs. 1, § 8 Abs. 1 HeizkostenV); der Rest wird nach Fläche verteilt.
- Für Gebäude, in denen § 7 Abs. 1 Satz 2 einen Verbrauchsanteil von 70 Prozent vorschreibt, lässt sich das als Hausmerkmal festlegen.
- Höhere Verbrauchsanteile bis 100 Prozent sind nach § 10 möglich — Umlaga weist darauf hin, dass dafür eine Vereinbarung nötig ist.
- Verbrauchswerte aus Heizkostenverteilern oder Wärmezählern, je Mietverhältnis abgelesen oder aus dem Wert der Einheit abgeleitet.
Verbundene Anlagen (§ 9)
Erzeugt eine Anlage Heizwärme und Warmwasser gemeinsam, teilt Umlaga die Kosten auf: mit gemessener Wärmemenge, mit der Formel aus § 9 Abs. 2 oder — nur ausnahmsweise und mit Hinweis — mit der Flächenpauschale. Der Rechenweg erscheint als eigener Abschnitt in der Abrechnung.
Nutzerwechsel, Schätzung und Ausnahmen
- Nutzerwechsel ohne Zwischenablesung (§ 9b): Heizung nach Gradtagszahlen, Warmwasser zeitanteilig — oder wahlweise rein zeitanteilig.
- Geschätzte Werte nach § 9a werden erfasst und in der Abrechnung mit einem Sternchen gekennzeichnet.
- Ausnahmen nach § 11 (mit Begründung) werden nach Fläche abgerechnet und im Dokument erläutert.
Kürzungsrecht nach § 12
Wird nicht verbrauchsabhängig abgerechnet, darf der Mieter um 15 Prozent kürzen; fehlt die Fernablesbarkeit oder die monatliche Verbrauchsinformation nach § 6a, um jeweils 3 Prozent. Umlaga setzt die Kürzung als eigene Zeile an, die der Vermieter trägt — die Summe der Kostenart bleibt dabei stimmig.
Monatliche Verbrauchsinformation (§ 6a)
Aus Monatswerten je Einheit erstellt Umlaga die Verbrauchsinformation mit Vormonat, Vorjahresmonat und Vergleich zum Durchschnittsnutzer, auch als PDF. Den regelmäßigen Versand an Mieter übernimmt Umlaga noch nicht.
Grenzen, die Sie kennen sollten
- Fehlt für eine Einheit ein Verbrauchswert und lässt er sich nicht ableiten, sperrt Umlaga die Abrechnung, statt still zu schätzen.
- Einige Detailfragen sind rechtlich nicht abschließend geklärt (etwa das Zusammentreffen mehrerer Kürzungen). Umlaga rechnet hier zurückhaltend und weist darauf hin.
Häufige Fragen
Kann ich Abrechnungen eines Messdienstes übernehmen?
Sie erfassen die abgelesenen Werte je Einheit oder Mietverhältnis. Eine automatische Schnittstelle zu Messdienstleistern gibt es nicht.
Was passiert bei einem Mieterwechsel mitten in der Heizperiode?
Liegt eine Zwischenablesung vor, zählt sie. Sonst teilt Umlaga die Heizkosten nach Gradtagszahlen und die Warmwasserkosten nach Tagen auf und kennzeichnet die Werte als geschätzt.
Rechnet Umlaga auch Wärmepumpen ab?
Ja. Strom für eine Wärmepumpe lässt sich getrennt für Heizung und Warmwasser oder als gemeinsamer Wert erfassen und fließt in die Heizkosten ein.
Weitere Funktionen
Belege & Texterkennung
Rechnungen hochladen, lokal auslesen lassen und die erkannten Werte geprüft übernehmen.
CO2-Kostenaufteilung
Stufenmodell nach CO2KostAufG: Einstufung, Vermieteranteil und Abzug in der Abrechnung.
Zähler & Shelly-Smartmeter
Zählerstände je Einheit mit Plausibilitätsprüfung, Smartmeter-Werte per Push.
Abrechnung & PDF
Formell ordnungsgemäße Abrechnung mit Verteilerschlüsseln, Mieterwechsel und Leerstand.
Versand & Verträge
Abrechnungen per E-Mail versenden, Mietverträge aus Klauselvorlagen erstellen.
- Geplant
Mieterzugang
Mieter sehen ihre eigenen Abrechnungen und Verträge — als Portal und App in Planung.