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Umlaga

Vertrag zur Auftragsverarbeitung

Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO folgt mit dem Produktstart.

Warum es ihn braucht

Wer in Umlaga Daten seiner Mieter verarbeitet, bleibt dafür Verantwortlicher im Sinne der DSGVO; der Anbieter verarbeitet die Daten in seinem Auftrag. Dafür ist ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO vorgeschrieben.

Was er enthalten wird

  • Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung
  • Art der Daten und Kreise der betroffenen Personen
  • technische und organisatorische Maßnahmen, darunter Standort Deutschland und tägliche Sicherung
  • Regeln zu Unterauftragsverarbeitern, Weisungen, Löschung und Rückgabe

Wie Umlaga heute technisch abgesichert ist, beschreibt die SeiteSicherheit & Datenschutz.